7.2
Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln,
insbesondere unter Einhaltung des Teledienstegesetz (TDG) und
des Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) vorgeschriebene Angaben zu
machen.
7.3
Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten,
eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in
Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen
nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte
Dritter (insbesondere Marken, Namens und Urheberrechte)
verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht
gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung
gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die
pornographische oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder,
Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn
die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters
abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter
registrierten Domain bzw. Subdomain oder Unleitung erreicht
werden.
8. eMail-Empfang und eMail-Versand
8.1
Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu
versendenden eMails auf einen angemessenen Wert zu beschränken.
Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 20 MB.
8.2
Der Kunde darf keine eMails mit jeweils gleichem Inhalt ohne
Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft
(sog. "Spam") über die Systeme bzw. Server des
Providers versenden.
9. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht
9.1
Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden
Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus
der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs.
Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus
fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit
Rechnungsstellung.
9.2
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich online. Die
Rechnung wird dabei in das Konfigurationsmenu des Kunden
eingestellt und kann dort vom Kunden abgerufen werden. Der Kunde
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm
keine Rechnungen in Schriftform zugesendet werden. Verlangt der
Kunde dennoch eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist
der Anbieter berechtigt, hierfür pro Rechnung 5,00 EUR zu
berechnen.
9.3
Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu
erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen
Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende
Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines in der
Sphäre des Kunden liegenden Grundes eine Teilnahme am
Lastschriftverfahren nicht möglich, fällt aufgrund des
erhöhten Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 5,00 EUR pro Rechnung an. Bei Rücklastschriften
ist der Anbieter ebenfalls berechtigt neben den anfallenden
Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR zu
berechnen.
9.4
Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen.
In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche
Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der
Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der
Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der
Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist
verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die
Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht
der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein
Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 4.3 zu.
9.5
Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der
Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle der
außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 4.2 durch den
Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für
die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
9.6
Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen,
soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt
sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht
dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem
Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.
10. Leistungsstörungen
10.1
Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur
verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 3.1 zu
erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die
Funktionsfähigkeit der eigentlichen InternetPräsenz des
Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten
(z.B. HTMLDateien, FlashDateien, Skripte etc.), ist der Anbieter
nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem
Mangel der nach Ziffer 3.1 zu erbringenden Leistungen beruht.
10.2
Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und
betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare
Störungen unverzüglich anzuzeigen ("Störungsmeldung").
Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines
angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb
dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf
Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 11.
10.3
Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht
vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über
den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung
(Ziffer 7.1) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich
hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im
Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der
Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere
rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in
Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht
vom Anbieter verschuldet.
11. Haftung
11.1
Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen
der Ziffern 11.2 bis 11.4. Die folgenden Haftungsbestimmungen
gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
11.2
Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der
Anbieter ausschließlich für die Kosten der
Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei
einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten
verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im
Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
11.3
Ansprüche des Anbieters, die auf der Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen,
verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf
Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder
dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere
Ansprüche des Anbieters, die sich nicht aus Gewährleistung,
arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung
ergeben, verjähren in sechs Monaten.
11.4
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der
Telekommunikationskundenschutzverordnung bleibt von den
vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
12. Sperrung, Freistellung, Schadensersatz, Vertragsstrafe
12.1
Der Anbieter ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen
zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und
Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt
dabei im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird insoweit die
berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Erfolgt die
Sperrung durch die Deaktivierung des DomainNameserverDienstes,
informiert der Anbieter den Kunden gleichzeitig mit der
Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte –
insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des
Rechtsverstoßes – zugreifen kann. Der Anbieter genügt
seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per eMail
an die vom Kunden angegebene eMail-Adresse (Ziffer 5.3) sendet.
Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain selbst,
ist der Anbieter berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege
des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird
der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die
vereinbarten Entgelte zu entrichten.
12.2
Erlangt der Anbieter selbständig von einem durch den Kunden
begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der
Ziffern 6.4, 7.1, 7.2, 7.3, 8.2, Kenntnis, der nicht
offensichtlich ist oder wird der Kunde aufgrund eines solchen
Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich
abgemahnt, ist der Anbieter zur Sperrung berechtigt. Der Anbieter
wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes
unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anbieter hebt die
Sperrung auf, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber eine
schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet
hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe
möglicher Verfahrenskosten des Anbieters für den Fall
gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes oder Vertragsverstoß
gegeben ist.
12.3
Handelt es sich um einen offensichtlichen Verstoß, ist der
Anbieter zur Sperrung berechtigt, bis der Kunde entsprechend
Ziffer 12.2 Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand
beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem
Anbieter abgegeben hat. Die Höhe der Vertragsstrafe
orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes. Sie
beträgt jedoch mindestens 5.500,00 EUR. Im Falle eines
offensichtlichen Rechtsverstoßes ist der Anbieter
berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der
Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen
("Sperr und Entsperrgebühr").
12.4
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen
nach den Ziffern 5.3, 6.4, 7.1, 7.2, 7.3, 8.2, kann der Anbieter
vom Kunden Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe
von 5.500,00 EUR verlangen. Dem Kunden steht dabei der Nachweis
offen, dass dem Anbieter ein geringerer oder kein Schaden
entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer ist, kann der
Anbieter anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die
Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen
Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 EUR fordern. Sowohl im
Falle des pauschalierten Schadensersatzes, wie auch im Falle der
Vertragsstrafe ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs
ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt
insoweit jeder Kalendertag als eigenständiger Verstoß.
Unabhängig vom pauschalierten Schadensersatz und der
Vertragsstrafe, steht es dem Anbieter offen einen weitergehenden
Schadens gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
12.5
Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen
wegen rechts oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in
Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter
von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu
tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des
rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst
insbesondere die Rechtsverteidigungskosten des Anbieters. Die
Freistellung wirkt auch als Vertrag zu Gunsten Dritter für
die jeweilige DomainVergabestelle, sowie sonstiger für die
Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.
13. Datenschutz
13.1
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten
des Kunden.
13.2
Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten
Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen
werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch
möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung
über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Erfüllungsort ist Waldshut-Tiengen. Gerichtsstand für
sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen
zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten,
insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder
die Beendigung des Vertrages ist soweit der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen ist –
Waldshut. Der Anbieter kann den Kunden wahlweise auch an dessen
allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
14.2
Für die vom Anbieter auf der Grundlage dieser AGB
abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden
Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf
beweglicher Sachen (CISG).
14.3
Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich,
dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll
geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz
in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das
achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit
Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.
14.4
Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine
gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.
(Stand: Juni 2003)